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   VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92   

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https://dejure.org/1994,9291
VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92 (https://dejure.org/1994,9291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.06.1994 - 9 S 2764/92 (https://dejure.org/1994,9291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 9 S 2764/92 (https://dejure.org/1994,9291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ärzteversorgung: Stichtagsregelung - fünfjährige Ehebestandszeit für Geschiedenenrentenanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92
    Auszugehen ist von der vom Senat geteilten Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, daß Satzungen von beruflichen Versorgungseinrichtungen, die geschiedene frühere Ehefrauen verstorbener Mitglieder von der Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden wurde, nicht verfassungswidrig sind, insbesondere nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 384; BVerwG, Beschluß vom 19.6.1991, NVwZ-RR 1992, 385 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, NJW 1985, 2701).
  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 9/83

    Anspruch eines Ehegatten auf Geschiedenen-Witwen-Rente bei Scheidung aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92
    Auszugehen ist von der vom Senat geteilten Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, daß Satzungen von beruflichen Versorgungseinrichtungen, die geschiedene frühere Ehefrauen verstorbener Mitglieder von der Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden wurde, nicht verfassungswidrig sind, insbesondere nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 384; BVerwG, Beschluß vom 19.6.1991, NVwZ-RR 1992, 385 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, NJW 1985, 2701).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 1 B 159.90

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92
    Auszugehen ist von der vom Senat geteilten Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, daß Satzungen von beruflichen Versorgungseinrichtungen, die geschiedene frühere Ehefrauen verstorbener Mitglieder von der Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden wurde, nicht verfassungswidrig sind, insbesondere nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 384; BVerwG, Beschluß vom 19.6.1991, NVwZ-RR 1992, 385 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1984, NJW 1985, 2701).
  • VG Saarlouis, 30.05.2006 - 1 K 34/05

    Witwenrente bei Heirat nach Beginn der Altersrente; Wiederverheiratung mit

    BVerwG, Beschluss vom 19.06.1991 -1 B 159/90- m.w.N., sowie auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.1994 -9 S 2764/92-, jeweils bei Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96

    Ärzteversorgungswerk: Hinterbliebenenversorgung - keine Erhöhung der Witwenrente

    Auch wenn die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann im Vertrauen auf das Fortbestehen der alten Satzungsregelung ihre Dispositionen getroffen haben sollten, hat die Klägerin keinen Anspruch darauf, daß die Beklagte auf Kosten der Solidargemeinschaft der Versicherten eine für die Klägerin günstigere Regelung wählte (siehe insoweit auch Urteil des Senats vom 29.6.1994 - 9 S 2764/92).
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